Studienförderung

Studienförderung

Mit der sogenannten „Landarztquote“ trifft das Land Niedersachsen eine wichtige Vorsorge, um einer Mangellage entgegenzuwirken. Mit dem Gesetz vom 23. März 2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, Medizinstudienplätze im Rahmen einer Vorabquote an BewerberInnen zu vergeben, die sich verpflichten, nach Studienabschluss und Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in Regionen tätig zu sein, für die ein besonderer öffentlicher Bedarf festgestellt wurde.

 

Ab dem Wintersemester 2023/2024 werden jährlich 60 Studienplätze der Humanmedizin (als Vorabquote) für Studierende, die sich für eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum interessieren, reserviert. Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung.

 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier

 

Darüber hinaus gibt es verschiedene Unterstützungsangebote von Kommunen und Landkreise, sofern uns diese bekannt sind haben wir dieser unter „Regionalen Initiativen“ aufgeführt.

Kontakt

Thilo von Engelhardt
Telefon: 0511 380-​3335
E-​Mail: thilo.engelhardt@kvn.de