Niederlassungsförderung

Niederlassungsförderung

Keine Angst vor Anfangsinvestitionen! Denn die Übernahme oder Neugründung einer Praxis zahlt sich aus - in Cent und Euro. Wer sich in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet niederlässt, kann auch hohe Förderbeträge von der KVN zählen.

 

Auch die Kommunen kennen die Bedeutung der ärztlichen Versorgung vor Ort als Standortfaktor. Zunehmend sind auch sie bereit, über finanzielle Starthilfen zu sprechen, wenn sich das Interesse an einer Niederlassung konkretisiert.

 

Die Berater der KVN kennen die Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

Investititonskostenzuschuss

Für Neuniederlassungen oder Anstellungen im ländlichen Raum kann eine Förderung in Form eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von maximal 60.000 Euro gewährt werden. Entsprechende Förderanträge können von Ärzten, Psychotherapeuten und MVZ gestellt werden, die eine Niederlassung anstreben oder Ärzte/Psychotherapeuten in einem Anstellungsverhältnis erstmalig beschäftigen werden. Die Förderung wird ausgeschrieben für Planungsbereiche, für die die KVN aufgrund des Versorgungsgrades und der Altersstruktur einen besonderen Besetzungsbedarf ermittelt.

 

  • Die Antragsformulare für Investitionskostenzuschüsse finden Sie hier .
Förderung Zweigpraxis

Ebenfalls förderfähig ist in diesen Gebieten die Gründung einer Zweigpraxis mit einem Investitionskostenzuschusses in Höhe von maximal 30.000 Euro. Die Zweigpraxis muss mindestens fünf Jahre ausgeübt werden. Während dieses Zeitraums ist ein Sprechstundenangebot von mindestens zehn Stunden wöchentlich in der Zweigpraxis zu gewährleisten.

 

Umsatzgarantie

Zusätzlich zu finanziellen Förderungen kann in bestimmten Gebieten eine Umsatzgarantie gewährt werden. Die Umsatzgarantie wird in Höhe des Fachgruppendurchschnitts der jeweiligen Arztgruppe des Vorjahresquartals gewährt und wird maximal für die ersten acht Quartale nach Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit bewilligt.

 

Die Gewährung einer Förderung ist mit der Auflage verbunden, die vertragsärztliche Tätigkeit im Planungsbereich mindestens fünf Jahre auszuüben.


Darüber hinaus gibt es verschiedene Unterstützungsangebote von Kommunen und Landkreise, sofern uns diese bekannt sind haben wir dieser unter „Regionalen Initiativen“ aufgeführt.