Weiterbildungsförderung
Die KVN und die Krankenkassenverbände in Niedersachsen fördern Ihre Weiterbildung zum Allgemeinmediziner auch finanziell. Dadurch erhalten Sie über die gesamte Weiterbildungszeit eine angemessene Vergütung.
Weiterbildungsassistenten
Zum Zwecke der Weiterbildung können Assistenten von Vertragsärzten, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) beschäftigt werden. Dafür wird die Genehmigung und ggf. Förderung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten in einem anerkennungsfähigen Weiterbildungsabschnitt gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen beantragt.
Förderung der ambulanten Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Auf der Grundlage einer zwischen der KBV und den Krankenkassen geschlossenen Vereinbarung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung von der KVN und den Krankenkassen finanziell gefördert. Eine Förderung ist für sämtliche auf die Gebietsweiterbildung Allgemeinmedizin bzw. Innere Medizin und Allgemeinmedizin anrechenbare Gebiete möglich. Die genauen Voraussetzungen und Modalitäten der Förderung finden Sie in unserem Merkblatt
Förderung der ambulanten Weiterbildung in einem Facharztgebiet
Auch die Förderung von ambulanten Weiterbildungen in anderen Facharztgebieten als der Allgemeinmedizin ist möglich. Gefördert werden ausschließlich ambulante Weiterbildungsabschnitte zum Erwerb von Gebiets- oder Facharztbezeichnungen. Eine Förderung der Weiterbildung zur Erlangung von Schwerpunktbezeichnungen, Zusatzbezeichnungen oder zusätzlichen Weiterbildungen ist nicht möglich. Die Weiterbildung in bestimmten Gebieten kann auch durch die Krankenkassen gefördert werden, diese Förderung ist jährlich nur für eine begrenzte Anzahl an Stellen möglich. Mehr dazu finden Sie in unserem Merkblatt
Darüber hinaus gibt es verschiedene Unterstützungsangebote von Kommunen und Landkreise, sofern uns diese bekannt sind haben wir dieser unter „Regionalen Initiativen“ aufgeführt.