Genehmigungspflichtige Leistungen
Die ambulante Versorgung zeichnet sich durch Qualität aus. Wenn Sie in der ambulanten Versorgung als Fachärztin/Facharzt tätig werden wollen, brauchen Sie für viele Leistungen Ihres Fachgebietes eine Abrechnungsgenehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Dafür müssen Sie Kompetenzen und Untersuchungen nachweisen. Die erwerben und erbringen Sie am besten schon im Rahmen Ihrer Weiterbildung. So können Sie direkt mit Beginn Ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit zusätzliche Leistungen anbieten und abrechnen. Die Weiterbildungsordnung (WBO) gibt leider nicht immer Auskunft über das, was später hierfür gefordert ist. Um aber optimal auf Ihre spätere Tätigkeit vorbereitet zu sein, sollten Sie sich auch dazu frühzeitig von uns beraten lassen!