Zulassung zum Studium

Zulassung zum Studium

Ganz wichtig ist zunächst, den Überblick über alle Bewerbungsfristen an den unterschiedlichen Hochschulen zu erhalten. Wann melde ich mich an, wann muss ich meine Unterlagen spätestens einreichen? Die wichtigsten Infos gibt es hier:

 

 

Um die Chancen auf einen Studienplatz in der Medizin zu erhöhen, sollten Sie bei Ihrer Präferenz wirklich nur Orte ausschließen, an denen Sie auf keinen Fall studieren möchten. Bleiben Sie sonst offen für alle Hochschulen. 

 

Den Überblick zu behalten ist im Prozess der Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz gar nicht so leicht. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, dann holen Sie sich Unterstützung. Entweder bei Freundinnen und Freunden, die die Bewerbung schon hinter sich haben. Oder beim Bewerbersupport beziehungsweise der Studienberatung der einzelnen Hochschulen.

 

 

Mit der sogenannten „Landarztquote“ trifft das Land Niedersachsen eine wichtige Vorsorge, um einer Mangellage entgegenzuwirken. Mit dem Gesetz vom 23. März 2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, Medizinstudienplätze im Rahmen einer Vorabquote an BewerberInnen zu vergeben, die sich verpflichten, nach Studienabschluss und Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in Regionen tätig zu sein, für die ein besonderer öffentlicher Bedarf festgestellt wurde.

 

Ab dem Wintersemester 2023/2024 werden jährlich 60 Studienplätze der Humanmedizin (als Vorabquote) für Studierende, die sich für eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum interessieren, reserviert. Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung.

 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier