Wie niederlassen?
Die Niederlassung ist ein Prinzip mit vielen Facetten. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, vertragsärztlich tätig zu sein. Gemeinsam finden wir heraus, welche davon die beste für Sie ist. Die KVN berät Sie gern, damit Sie das optimale Tätigkeitsform für sich finden.
Und das Beste daran: Sie sind nicht für immer darauf festgelegt. Denn Ihre persönliche Situation kann sich ändern - und damit auch die Art Ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie denken an einen sanften Einstieg über eine Teilzeitbeschäftigung? Um später aufzustocken auf eine ganze Stelle? Und wollen sich schließlich mit Ihren gesammelten Erfahrungen in eigener Praxis niederlassen? - Alles ist möglich.
Vorurteile und Bedenken haben in den letzten Jahren das Bild von Niederlassung in eigener Praxis verzerrt. Was ist dran an all den Nachteilen, die angeblich mit der Niederlassung verbunden sind? Machen Sie den Faktencheck:
Praxis nach Maß: Nach wie vor ist die Einzelpraxis bei Ärztinnen und Ärzten sehr beliebt. Sowohl in medizinischer Sicht als auch im Bereich der Praxisorganisation können Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Sie möchten Sprechstunden zum Beispiel erst ab 9 Uhr anbieten, um morgens Zeit für die Kinder oder eine ausgiebige Joggingrunde zu haben? Ihren Jahresurlaub nehmen Sie am liebsten nicht im Juli, sondern im September? Das entscheiden Sie allein. Dafür tragen Sie unternehmerische Veranwortung: Sie müssen die Finanzierung Ihrer Praxis sicherstellen - etwa die Kosten für Räume, medizinische Geräte oder Angestellte. Aber auch als Einzelpraxis können Sie in Kooperation mit anderen Ärzten tätig sein, zum Beispiel als Teil einer Praxisgemeinschaft oder eines Praxisnetzes.
Merkmale:
- hohe wirtschaftliche Eigenständigkeit
- organisatorische Eigenständigkeit: Sprechzeiten, Urlaub etc. legt der Arzt selbst fest.
- der Praxisinhaber trägt die Kosten für Räume, Personal, Geräte etc. allein.
Behandeln im Tandem: Bei einer Praxisgemeinschaft schließen sich zwei oder mehrere Vertragsärzte gleicher oder verschiedener Fachgebiete zusammen, um Räume, Geräte und Personal gemeinsam zu nutzen. Die Vorteile: Sie können den fachlichen Austausch mit Kollegen pflegen, bei benachbarten Tätigkeitsfeldern Fallbesprechungen abhalten und sich in manchen Fragen gegenseitig unterstützen. Es ist auch kosteneffizient - Sie können medizinische Geräte gemeinsam nutzen und so besser auslasten. Und das Team der Fachangestellten ist für alle beteiligten Ärztinnen und Ärzte zuständig. Das spart Personalkosten. Wirtschaftlich bleiben Sie unabhängig: Sie führen Ihre eigene Patientenkartei und behandeln Ihren eigenen Patientenstamm. Auch die Abrechnung erfolgt separat.
Merkmale:
- getrennte Abrechnung
- getrennter Patientenstamm
- gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal, Geräten etc.
Sie möchten Ihre eigene Praxis, aber dennoch die Zusammenarbeit mit Kollegen? Immer mehr Praxen schließen sich zu Ärztenetzen zusammen, um in manchen Punkten zu kooperieren. Als Praxisinhaber bleiben Sie dabei unabhängig und selbständig. Aber Sie stimmen Ihre Behandlungskonzepte mit Ihren Netzkolleginnen und -kollegen ab oder nutzen eine gemeinschaftliche Praxis-EDV. Ist eine Weiterbehandlung Ihrer Patienten bei Fachkollegen erforderlich, legen Sie die Behandlungsschritte gemeinsam fest.
Merkmale:
- Eigenständigkeit der Praxis
- enge Kooperation
Die 20.000 Gemeinschaftspraxen in Deutschland sind die häufigste Form der sogenannten "Berufsausübungsgemeinschaften" (BAG). Im Gegensatz zur Praxisgemeinschaft bilden Sie wirtschaftlich wie organisatorisch mit Kolleginnen und Kollegen eine Einheit: Sie führen eine gemeinsame Patientenkartei, rechnen über eine gemeinsame Abrechnungsnummer ab, haften gemeinsam und treten nach außen als eine Praxis auf. Sie arbeiten aber eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig. Sie können sich mit fachgleichen Ärzten als auch mit Kolleginnen und Kollegen anderer Fachrichtungen zusammenschließen, wenn sich die Fachgebiete sinnvoll ergänzen. Als Hausarzt können Sie sich etwa mit einem Dermatologen zusammentun. Für einen Orthopäden bietet sich eine Zusammenarbeit mit einem Chirurgen an.
Merkmale:
- Zusammenschluss von Ärzten derselben oder unterschiedlicher Fachrichtungen
- gemeinsame Abrechnung
- gemeinsamer Patientenstamm
- gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal, Geräte etc.
- Eine Genehmigung der Gemeinschaftspraxis durch den Zulassungsausschuss ist erforderlich.
Sie wollen ärztlich tätig sein, aber ohne unternehmerisches Risiko? Das geht am besten über eine Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). MVZ sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Sie als freiberuflicher Vertragsarzt oder als angestellter Arzt eine Tätigkeit aufnehmen können.
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Freiberufler-Variante: Hier arbeiten Sie selbständig mit anderen selbständig tätigen Ärzten und Psychotherapeuten zusammen. Ihre persönliche Zulassung ruht und wird von der Zulassung des MVZ überlagert. Wollen Sie dann doch eine Einzelpraxis übernehmen, können Sie Ihre Zulassung wieder "aktivieren". Übrigens: Als selbständig tätiger Arzt können Sie auch in "Teilzeit" arbeiten - mit einer Teilzulassung. Dann reduziert sich Ihre vorgeschriebene Präsenzzeit in der Praxis auf 12,5 Stunden in der Woche. So haben Sie auch die Möglichkeit, gleichzeitig als Vertragsarzt und als angestellter Arzt im Krankenhaus tätig zu sein.
- Angestellten-Variante: Rund zwei Drittel der derzeit 1.500 MVZ in Deutschland sind reine Angestellten-MVZ. Das MVZ ist hier als juristische Person (i. d. R. eine GmbH) Inhaber der Zulassung. Wenn Sie als Arzt im Angestelltenverhältnis arbeiten und mindestens eine halbe Stelle ausfüllen, werden Sie Mitglied der KV.
- Misch-Variante: Ein solches MVZ arbeitet sowohl mit Vertragsärzten als auch mit Angestellten. Wenn Sie in die ambulante Versorgung einsteigen und sich die Option einer späteren Niederlassung erhalten möchten, können Sie zunächst als Selbständiger im MVZ arbeiten.
Merkmale:
- fachübergreifend tätig
- ärztlich geleitet
- gemeinsame Abrechnung
- gemeinsamer Patientenstamm
- gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Geräten, Personal etc.
- Genehmigung durch den Zulassungsausschuss erforderlich
- Teilzulassung
Momentan steht für Sie die Familie noch m Vordergrund? Dann kommt das Job-Sharing für Sie in Frage. Dabei gehen Sie wie in einer Gemeinschaftspraxis eine Kooperation mit einem bereits zugelassenen Kollegen Ihrer Fachrichtung ein. Hier können Sie Ihren Arbeitseinsatz zeitlich flexibel gestalten. Und Sie haben die Möglichkeit, sich an dem Ort Ihrer Wahl niederzulassen, auch wenn Sie dort wegen Sperrung keine eigene Praxis eröffnen könnten. Denn spätestens nach zehn Jahren als "Job-Sharer" erhalten Sie eine Vollzulassung. Dann können Sie trotz Zulassungsbeschränkung Ihre eigene Praxis gründen. Oder Sie führen die Praxis Ihres Partners weiter. Denn bei der Praxisnachfolge berücksichtigt der Zulassungsausschuss vorrangig Sie als schon dort arbeitenden Partner. Wie wäre es, wenn Sie sich mit einer älteren Kollegin oder einem älteren Kollegen kurz vor dem Ruhestand zusammenschließen? Sie können so den Patientenstamm kennenlernen und sich allmählich auf die Praxisübernahme vorbereiten.
Merkmale:
- Zusammenschluss von Ärzten derselben Fachrichtung
- gemeinsame Abrechnung
- gemeinsame Behandlung von Patienten
- gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Geräten, Personal etc.
- beschränkte Zulassung, Leistungsausweitung ist begrenzt
- Der Zulassungsausschuss muss eine beschränkte Zulassung erteilen.